Lange wurde es angekündigt, lange wurde darüber diskutiert: Das Forderungssicherungsgesetz.
Nun soll es bald so weit sein.
Doch noch einmal kurz in die Vergangenheit. Der Mittelstand und speziell die Baubranche klagen
seit vielen Jahren über die katastrophale Zahlungsmoral. Diese schlechte Zahlungsmoral zieht
sich durch alle Kreise: vom privaten und gewerblichen Auftraggeber bis zur öffentlichen Hand.
Rund 25 Prozent der Rechnungen werden nicht innerhalb der ersten 30 Tage nach Fälligkeit
beglichen. Dadurch können viele Unternehmen die nächsten Aufträge nicht vorfinanzieren
und müssen dann - trotz voller Auftragsbücher - die Tore schließen.
Erkannt hatte das Problem dann auch schon die Rot-Grüne-Regierung unter Gerhard Schröder. Im
Jahre 2000 brachte sie das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Gang. Doch der
Erfolg blieb aus, zumal das Gesetz an einigen Stellen korrekturbedürftig war. Seit 2004
wird nun am neuen FoSiG gearbeitet. Wenn man den Stimmen aus allen politischen Richtungen
glauben darf, dann wird dies nun der goldene Wurf. Wir dürfen also gespannt sein.
Hier schon einmal die wichtigsten Neuerungen des FoSiG:
1. Durchgriffshaftung: Die Forderungen eines Subunternehmers werden automatisch mit der Abnahme
oder Zahlung des Bauherrn an den Bauträger fällig.
2. Sicherheitsleistung: Der Anspruch auf Sicherheitsleistung aus der Bauhandwerkersicherung
wird zukünftig einklagbar sein.
3. Fertigstellungsbescheinigung: Das oftmals unbrauchbare Konstrukt der
Fertigstellungsbescheinigung durch einen Baugutachter wird ersatzlos gestrichen.
4. Abschlagszahlungen: Der Unternehmer kann Abschlagszahlungen verlangen, wenn der Auftraggeber
einen Wertzuwachs erfährt. Unwesentliche Mängel stehen diesem Anspruch nicht mehr entgegen.
5. Senkung ‚Druckzuschlag': Bisher konnte der Auftraggeber bei mangelhafter Erstellung des
Gewerks einen Betrag in Höhe der dreifachen Mängelbeseitigungskosten einbehalten.
Dieser Satz wird auf das Doppelt zurückgefahren.
Nun denn, lassen wir uns mal überraschen, ob das neue Forderungssicherungsgesetz seine Ziele
auch erfüllen wird. Politiker der Union denken bereits weiter und fordern ein eigenes
Bauvertragsgesetz. Ob das FoSiG damit wieder nur ein Stückwerk ist, und wir uns auf
weitere Änderungen gefasst machen müssen? Die Zukunft wird es uns zeigen.
Autor: Marcus Winkelmann
Email: webmaster[at]raja-consult.de
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