Als Immobilienbesitzer will man natürlich mit seinem Kauf eine lohnende Investition machen und
auch finanziell davon profitieren, Besitzer einer Wohnung oder eines Hauses geworden zu sein.
Durch Einnahmen wie Miete oder das eigene, kostenlose Wohnen im Traumobjekt bieten sich
natürlich auch genau diese Vorteile, die man sich vor dem Kauf erhofft und mit dem Erwerb
des Gebäudes versprochen hat. In jedem Fall aber hat der Besitz einer Immobilie auch oft
ungeahnte Nachteile, indem sie eine ständige Verkleinerung ihres Wertes erfährt. Wie bei
einer Inflation wird das gekaufte Objekt beständig immer weniger Wert. Dieser konstante
Wertverlust entsteht dadurch, dass die Immobilie sich beständig abnutzt, von Wind und
Wetter und dem Alterungsprozess betroffen ist und von den Benutzern immer wieder
verwohnt wird durch die reine Benutzung.
Sie ist nicht mehr auf dem neuesten Stand, nicht mehr modern und damit nicht mehr ganz so
hochwertig wie beim Kauf, wenn man nicht durch beständige Modernisierungen immer wieder
nachinvestiert. Dieser große Nachteil wird jedoch rechtlich durch eine Sonderregelung
ausgeglichen, die den besitz von Immobilien aus volkswirtschaftlichen Zwecken immer noch
attraktiv halten will. Es gibt nämlich für die Besitzer von Gebäuden, seien es ganze Häuser
oder nur einzelne Immobilien, die einmalige Möglichkeit, sich seinen Wertverlust durch
eine Methode der steuerlichen Abschreibung zu reduzieren. Diese so genannte Absetzung
für Abnutzung kann bei der Steuererklärung angegeben werden und wird dann steuermindernd
berücksichtigt. Das gilt natürlich nicht für Grundstücke, die ja kaum eine
Wertminderung erfahren. Bei Gebäuden kann man dagegen linear jedes Jahr zwei Prozent
der Anschaffungskosten bis maximal 50 Jahre lang steuerlich absetzen und damit
steuermindernd gelten machen. Daher betrifft die Afa Immobilien in Potsdam oder an
ähnlich beliebten Orten, wo sich eine Absetzung wirklich lohnt, da es dort
prachtvolle Immobilien in toller Lage gibt. Denn je teurer das Objekt war, desto
mehr lohnt sich auch die Steuerersparnis durch die Afa.
Autor: Andreas Mettler
Email: presse[at]mettlerweb.de
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